Menschenrechte und Islam
Von Dr. Anne Duncker
Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung (www.bpb.de)
Ist in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ein westliches Ideal von Menschenrechten verwirklicht? Vor allem Vertreter muslimischer Länder und Organisationen stellen die Allgemeingültigkeit des Dokuments in Frage. Die islamischen Erklärungen stellen die Scharia, das islamische Recht, über alle anderen Rechte.
Die Menschenrechte, wie sie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) der Vereinten Nationen von 1948 festschreibt, erheben den Anspruch, überall auf der Welt, zu jeder Zeit und für alle Menschen gleichermaßen gültig zu sein. In den Jahren nach der Herausgabe der Erklärung mehrten sich jedoch kritische Stimmen, die in der Deklaration ein spezifisch westliches Ideal von Menschenrechten verwirklicht sahen. Neben Kritikern aus asiatischen und afrikanischen Staaten waren es vor allem muslimische Vertreter, die die Allgemeingültigkeit des Dokuments in Frage stellten. Mit der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte im Islam", herausgegeben 1981 vom Islamrat für Europa, und der "Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam", 1990 veröffentlicht von der Organisation der Islamischen Konferenz, wurden zwei islamische Gegenentwürfe zur UN-Deklaration vorgelegt.
Die islamischen Erklärungen stellen die Scharia, das islamische Recht, als Grundlage und Auslegungshorizont über alle anderen Rechte. In beide Erklärungen wird Kollektivrechten ein wesentlich höherer Stellenwert eingeräumt als in der Erklärung der Vereinten Nationen. Dies kann so interpretiert werden, dass das Wohl der Gemeinschaft – sei es die Familie oder die umma, die Gemeinschaft aller Muslime,– im Zweifelsfall über das individuelle Wohl zu stellen ist. Stärkung und Schutz der umma sind im Islam von hoher Bedeutung.
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