Evangelische Kirche von Westfalen

Evangelisch in Westfalen: Glauben aus gutem Grund.

Auf dem Weg zum islamischen Religionsunterricht

Michael Kiefer, Eckart Gottwald, Bülent Ucar (Hrsg.): „Auf dem Weg zum Islamischen Religionsunterricht. Sachstand und Perspektiven in Nordrhein-Westfalen“; LIT Verlag, Münster 2008; 141 Seiten; broschiert; 14,90 €; ISBN 978-3-8258-0487-9

Rezensent: Gerhard Duncker

Das Fach Islamkunde wird seit dem Schuljahr 1999/2000 an zurzeit 150 Schulen in Nordrhein-Westfalen unterrichtet. Die elf Beiträge des Buches von christlichen und islamischen Theologen, Juristen und Schulpolitikern vermitteln einen detailreichen Einblick in die Entwicklung dieses mittlerweile etablierten Schulfachs. Das Hauptaugenmerk des Buches richtet sich allerdings auf die Fragen eines für alle Schulformen fest zu installierenden islamischen Religionsunterrichts. Myrian Dietrich weist in ihrem Beitrag zu Recht auf die Unterschiede der rechtlichen Struktur von Religionskunde und Religionsunterricht hin. „Gegenstand der Religionskunde ist nicht die religiöse Wertevermittlung, sondern die neutrale Information über eine Religion oder auch mehrere Religionen“ (S. 37). In der Praxis ist dies nicht ganz unproblematisch, wenn etwa die Lehrpläne der nordrhein-westfälischen Islamkunde darauf ausgelegt sind, Schülerinnen und Schüler zu lehren, sich als gläubige Muslime in unserer Gesellschaft zurechtzufinden. Hier besteht die Gefahr, dass die Grenze zum Religionsunterricht, der als Bekenntnisunterricht konzipiert wird, überschritten wird.

Es ist daher wichtig, dass möglichst bald flächendeckend ein staatlich verantworteter und öffentlich anerkannter islamischer Religionsunterricht an unseren Schulen angeboten wird. Dabei sollte für den islamischen Religionsunterricht, so Eckart Gottwald in seinem Beitrag, dasselbe Drei-Säulen-Modell gelten, wie es für den evangelischen Religionsunterricht entwickelt ist. Die erste Säule bildet die konfessionelle Identität, die zweite Säule ist die Vermittlung eines gesellschaftlich relevanten Verständnisses der Religionen, des Religiösen und der religiösen Bildung. Die dritte Säule ist die Qualifizierung der Schülerinnen und Schüler zur verantwortlichen Ausübung des Grundrechts auf Glaubens- und Gewissensfreiheit. Mag die Umsetzung der Inhalte der ersten Säule im Hinblick auf den muslimischen Religionsunterricht noch unproblematisch erscheinen, ist es vorstellbar, dass schon bei der Umsetzung der Inhalte der zweiten Säule auf muslimischer Seite Schwierigkeiten entstehen, ist es doch im Islam umstritten, inwieweit historische und kulturelle Bedingtheiten bei der Herausbildung der islamischen Lehre berücksichtigt werden können oder müssen. Und wie steht es schließlich mit der Qualifizierung zur verantwortlichen Ausübung des Grundrechts auf Glaubens- und Gewissensfreiheit? Schließt dies auch die Konversion zum Christentum oder die Abwendung von aller Religion mit ein? Wie auch immer, zum islamischen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen – das macht das Buch deutlich – gibt es keine sinnvolle Alternative.

Dabei ist allen Beteiligten klar, dass es bis dahin noch eine ganze Reihe Probleme gibt, die es zu lösen gilt. Wie etwa steht es mit den unterschiedlichen islamischen Konfessionen? Wird es nur einen sunnitischen oder auch einen schiitischen oder wahhabitischen Unterricht geben? Welche Rolle spielen in Zukunft die Aleviten? Allerdings ist schon jetzt für alle Beteiligten unstrittig, dass für den islamischen Religionsunterricht genauso wie für den christlichen die Rahmenbedingungen von Artikel 7 Grundgesetz sowie die Gesetze des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen gelten. Befürchtungen etwa, dass in Zukunft an öffentlichen Schulen die Ungleichheit von Mann und Frau im Namen der Religion gelehrt werden kann, sind zwar nicht unbegründet, entbehren aber jeder Rechtslage.

Die Einführung des islamischen Religionsunterrichts wird ein wichtiger Beitrag zur Integration der Muslime in unserem Lande sein. Dabei bedeutet Integration auch, „neue Wege und Formen der interkonfessionellen Kooperation in Theologie, Religionspädagogik, Lehrerbildung und Schulpraxis zu suchen und zu erproben“ (S. 58). Darauf kann man nur gespannt sein.